Gebührenordnung (Auszug)

Amtshandlungen

Trauungen für auswärtige Paare 300,00 €

Taufen außerhalb des Gottesdienstes 50,00 €

Nutzungsentgelte

Domführungen

– Gruppen bis 10 Personen 30,00 €

– jede weitere Person 3,00 € (Kinder bis 14 Jahre frei)

Besichtigung der Sonderräume

(Probenraum mit Domherrengalerie; Bischofskapelle; Wrba-Taufe; Nazarenerraum; Schusterloge)

Nur mit Anmeldung und mit max. 15 Personen pro Durchgang
– Entgelt zusätzlich zur o.a. Domführung pro Person 2,00 €

– Entgelt nur Sonderräume (ohne Domführung)

– Grundgebühr 15,00 €

– pro Person (Kinder bis 14 Jahre frei) 3,00 €

Orgelspiel in Domführungen (ca. 10 Minuten) 20,00 €

Orgelvorführung mit Erklärungen (ca. 30 Minuten)

im Zusammenhang mit einer Domführung pauschal 50,00 €

Orgelvorführung mit Erklärungen ohne Domführung

bis 10 Personen 50,00 €

jede weitere Person 5,00 €

Privates Orgelkonzert / -musik (pro 30 Minuten)
– Orgel- und Domnutzung 50,00 €

(Die Nutzer sind für die Honorarabsprachen mit dem jeweiligen Organisten selbst verantwortlich!)

Heizkosten

Heizung bei Trauungen, Taufen, Fremdveranstaltungen wird nach Energieverbrauch abgerechnet.

Archivbenutzung

Für die Benutzung des Domarchivs/Kirchgemeindearchivs einschließlich der Kirchenbücher und damit verbundener Leistungen (z.B. Ausfertigungen und Beglaubigungen von Kirchen-buchzeugnissen) werden die Bestimmungen der ab 01. März 2005 in Kraft getretenen landeskirchlichen Gebührenordnung kirchlicher Archive (Amtsblatt 2005 Seite A 19) in der jeweils gültigen Fassung angewandt.

Fremdnutzung

Nutzungsentgelte/Aufwandserstattungen für musikalische Veranstaltungen, Bild- und Tonaufnahmen und Fotoaufnahmen durch Dritte im Dom werden einzelvertraglich vereinbart. Das gilt auch für sonstige Nutzungen des Domes durch Dritte. Die Vorbereitung und der Abschluss der Verträge erfolgt unmittelbar mit dem Domkapitel. Für Schäden haftet der Nutzer in vollem Umfang.

Die Zahlungen nach dieser Gebührenordnung sind an das Domkapitel zu leisten. Auf Antrag entscheidet das Domkapitel über Ermäßigung, Stundung oder Erlass.

Diese Gebührenordnung wurde vom Domkapitel im Konvent vom 04.11.2011 beschlossen und im Konvent vom 02.11.2017 aktualisiert.

Wurzen, Januar 2018 Leo v. Sahr, Domdechant